Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
Im Zusammenhang mit dem Volksentscheid vom 22. September 2022 über die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in der Schweiz und Lichtenstein möchten wir Sie darüber informieren, dass die SIGNAL AG ab dem 1. Januar 2024 die Mehrwertsteuersätze für Dienstleistungen und Produktverkäufe entsprechend anpassen wird.
Die neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 lauten wie folgt:
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist nicht das Datum der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs, sondern ausschliesslich der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Dies bedeutet, dass die SIGNAL AG bereits im Jahr 2023 Offerten und Rechnungen mit den erhöhten Steuersätzen ausstellen wird, wenn Leistungen nach dem 31. Dezember 2023 erbracht werden. Ein Beispiel hierfür sind Leistungen, die im Jahr 2023 beginnen, aber erst im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Diese werden sowohl mit den Mehrwertsteuersätzen von 2023 als auch von 2024 verrechnet.
Auch bei Projekten und angefangenen Arbeiten ist genau abzuklären, welche Steuersätze anzuwenden sind. Die eidg. Steuerverwaltung hat in der MwSt-Info 19 zahlreiche Beispiele aufgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der eidg. Steuerverwaltung. Die SIGNAL AG hält sich vollumfänglich an die Vorgaben der eidg. Steuerverwaltung.
Bei Fragen zu dieser Änderung stehen wir Ihnen gerne unter 032 352 11 11 zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und die bisherige Zusammenarbeit, freuen uns Sie auch weiterhin zu unseren Kunden zählen zu dürfen und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit.
Freundliche Grüsse
Signal AG