Bundesamt für Strassen (ASTRA) erprobt seit Februar 2015 ein Pilotprojekt

Das Radarsystem weist Falschfahrer auf ihr Fehlverhalten hin, bevor sie auf die Autobahn gelangen

Ein Geisterfahrer ist im Gegenverkehr unterwegs; wer kennt diese Radionachricht nicht? Erhebungen zeigen, dass ein Grossteil der Falschfahrer abgelenkt wird oder in grosser Eile ist. In Sekundenbruchteilen entscheiden sie sich dann, in die nächste «Autobahneinfahrt» einzubiegen.

SPS gesteuerte Anlage mit Reaktionszeit von 1 Sekunde

Im Auftrag des ASTRA hat die S-WIT Electronic Engineering SA in Zusammenarbeit mit der SIGNAL AG im Kanton Tessin ein Pilotprojekt realisiert. Das System erkennt den Falschfahrer und schaltet innert einer Sekunde die Ampeln und LED-Signale ein. Zeitgleich wird durch das System ein Notruf an die Einsatzzentrale der Polizei gesandt. Diese kann via Videokamera den Falschfahrer sehen und die Ampeln auf der A2 auf Rot stellen. Das Pilotprojekt hat eine automatische, sensorgesteuerte Helligkeitsregelung.

Pilotprojekt mit drei Installationen auf Tessiner Autobahnen

An zwei Standorten bei den Einfahrten Noranco und Varenzo wurde das Pilotprojekt installiert. Dieses besteht aus zwei Komponenten: Die 1. Stufe kurz nach der Einfahrt wird durch einen Sensor ausgelöst und besteht aus einer LED-Anzeige mit Blinker. Die 2. Stufe steht 100 Meter weiter und besteht aus einer Ampel Richtung Falschfahrer sowie einem Blinker Richtung Autobahn.

Einführung in der ganzen Schweiz – Entscheid 2017

Damit der Terminplan des Pilotprojekt eingehalten werden konnte, mussten die Techniker und Ingenieure  ihre ganzen Kompetenzen einsetzen. Bis Mitte November 2014 konnten Steuerung, Signale und die Installationen erstellt, montiert und getestet dem Betreiber ASTRA übergeben werden. Am 4. Februar 2015 stellten die Verantwortlichen an einer Pressekonferenz das Pilotprojekt offiziell vor. Nach einer Testphase von 2 Jahren wird der Bund entscheiden, ob das neue System auf weiteren Autobahnen der Schweiz eingesetzt werden soll.

In der Schweiz ist Falschfahren ein Verstoss gegen Art. 90, Satz 2 Strassenverkehrsgesetz: „Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ Der Verstoss wird juristisch als abstraktes Gefährdungsdelikt behandelt.

Auskünfte erteilt
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    Sandro LebanFachberater

    Tel: 058 710 37 14

    ASTRA

    Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr.

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