Polleranlage Bundesverwaltungsgericht St. Gallen regelt Zutritt zum Areal
Seit März 2014 regelt die Polleranlage Bundesverwaltungsgericht St. Gallen die Zufahrt zum Areal
Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich zur Regelung des Zutrittes zum Areal für eine Polleranlage Bundesverwaltungsgericht St. Gallen. Der Hauptgrund war, dass vermieden werden soll, dass Besucher direkt vor dem Haupteingang parkieren. Zudem soll die Sicherheit von Mensch und Gebäude durch unerwünschtes Vorfahren von Fahrzeugen nicht gefährdet werden. Um die Ziele zu erreichen, wurden die Polleranlage Bundesverwaltungsgericht St. Gallen bestehend aus 3 Poller installiert und in Betrieb genommen. Um im Notfall den Zutritt für die Blaulichtorganisation bis zum Gebäude zu erlauben, wurde ein spezieller Funkempfänger angebunden. Dieser kann direkt von der Polizei, Sanität und Feuerwehr bedient werden. Somit kann die Polleranlage Bundesverwaltungsgericht St. Gallen auch ausserhalb der Öffnungszeiten und im Notfall direkt von den Einsatzkräften bedient werden.
Komponenten
- 1x Poller vollautomatisch 275Ø/600mm
- 2x Poller fix 275Ø/600mm
- 1x Fernschaltmodul für Absenkung der Polleranlage per Telefonanruf
- 1x Funkempfänger für die Blaulichtorganisation
- 2x Induktionsschlaufen für das Sichern und Schliessen der Anlage
Besonderheiten der Polleranlage Bundesverwaltungsgericht St. Gallen
- Anbindung an die Blaulichtorganisation
- Bedienung der Anlage per Telefonanruf