Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Lohngleichheit für Mann und Frau
Die SIGNAL AG sowie die von uns beigezogenen Subunternehmen und Zulieferbetreibe bestätigen, dass für die Leistungen in der Schweiz die nachfolgend aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann eingehalten werden:
Compliance, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Lohngleichheit für Mann und Frau
Compliance
Wir halten uns an Gesetze, Normen, Vorschriften und Weisungen.
Arbeitsbedingungen
Wir halten uns an das Arbeitsgesetz und die Arbeitsvertraglichen Bestimmungen sowie an die tatsächlichen orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen. In der Branche gibt es keinen Gesamtarbeitsvertrag.
Arbeitsschutzbestimmungen
Wir halten uns an das Arbeitsgesetz und an das Unfallversicherungsgesetz.
Lohngleichheit für Mann und Frau
Wir überprüfen die Löhne regelmässig anhand des LOGIB. Die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzgrenze von 5% ist eingehalten.
ILO-Kernübereinkommen, Steuern und Sozialabgaben, Lehrlingsausbildung
ILO-Kernübereinkommen
Wir bestätigen, dass für Leistungen welche im Ausland durch die SIGNAL AG oder unsere Subunternehmen und Zulieferbetriebe erbracht werden, die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation eingehalten werden.
Steuern und Sozialabgaben
Wir bestätigen, dass die Steuern und Sozialabgaben bezahlt sind.
Lehrlingsausbildung
Wir bilden Lehrlinge aus